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International

Neue MLC-Änderungen zum Wohlergehen und zur Sicherheit von Seefahrenden treten in Kraft

14 Januar 2019

Die Mitglieder von Nautilus werden daran erinnert, dass das zweite Änderungspaket des Seearbeitsübereinkommens (MLC) zur Verbesserung der Sicherheit und des Wohlergehens von Besatzungen – vereinbart 2016 – jetzt in Kraft getreten ist.

Die Änderungen setzen sich aus Ergänzungen zu den Anleitungen der Regulierung 4.3. zusammen. Sie umfassen den Gesundheits- und Sicherheitsschutz sowie die Unfallverhütung und sind am 8. Januar 2019 in Kraft getreten.

Es wurden drei Änderungen vorgenommen:

 (i) zu berücksichtigen ist die neuste Version der Anleitung zur Beseitigung von Belästigung und Mobbing an Bord von Schiffen (pdf EN - welche von der Internationalen Schifffahrtskammer und der Internationalen Transportarbeiter-Föderation gemeinsam veröffentlicht wird) 

(ii) zusätzlich zu den verschiedenen Gesundheits- und Sicherheitsfragen, die – wie vom MLC verlangt – berücksichtigt werden sollen, wird 'Belästigung und Mobbing' hinzugefügt.

 (iii) zur Liste von Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit zur Untersuchung in Betracht gezogen werden sollten, wird der Punkt 'Probleme durch Belästigung und Mobbing' hinzugefügt.

Diese Änderungen dürften dazu beitragen, die Sicherheit an Bord zu verbessern und das Wohlergehen der Seefahrenden zu verbessern. Eine Thematik, die in letzter Zeit in Form von Seminaren und Diskussionen viel Beachtung fand. Obschon es sich bei den Änderungen um den nicht verbindlichen Code des MLC handelt, müssen die Flaggenstaaten die Umsetzung gebührend berücksichtigen.

Eine zusätzliche Änderung wurde vorgenommen – und zwar der verbindlichen Norm A5.1.3. Gemäss dieser können Flaggenstaaten die Gültigkeit eines Seearbeitszertifikates (welches ansonsten auf eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Jahren beschränkt ist) um bis zu fünf zusätzliche Monate verlängern. Dies für den Fall, dass ein Schiff eine MLC-Erneuerungsprüfung erfolgreich absolviert hat, das neue Zertifikat jedoch nicht umgehend ausgestellt und an Bord bereitgestellt werden kann.

Hinweis

Die Mitglieder von Nautilus sollten die spezifischen Durchführungsbestimmungen ihres Flaggenstaates überprüfen. Die britische Maritime and Coastguard Agency (MCA) hat noch keine spezifischen Durchführungsbestimmungen veröffentlicht. Diese werden den Mitgliedern bekanntgegeben, sobald sie verfügbar sind.

 


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